Stellen Sie sich folgendes vor: Sie sitzen gerade gemütlich zu Hause und plötzlich fährt mit viel "tatü-tata" und einem Riesenkrach die Feuerwehr an Ihrem Haus vorbei.

Sie schrecken auf! Was denken Sie? – Denken Sie vielleicht „Hoffentlich können die Feuerwehrleute noch rechtzeitig helfen“ oder „Die werden doch nicht zu uns kommen oder - Sind unsere Kinder alle zu Hause“ oder denken Sie aber: „Müssen die so einen Krach machen und mich in meiner wohlverdienten Ruhe stören, und uns wieder mal zeigen das sie unterwegs sind!“

Sie fühlen sich gestört, wenn Sie tagsüber oder gar nachts durch Sondersignal geweckt werden? Haben Sie sich aber auch schon einmal Gedanken darüber gemacht, warum das so ist und wer genau sich da eigentlich auf Einsatzfahrt befindet?

Die Fahrer der Einsatzfahrzeuge können und dürfen keine Rücksicht darauf nehmen, wenn es darum geht, schnell Menschen oder Tiere zu retten bzw. Sachwerte zu schützen. Der Grund warum gerade nachts einige Einsatzfahrzeuge nur mit Blaulicht fahren ohne Martinshorn, ist ein reines Zugeständnis - der Fahrer geht ganz bewusst ein erhöhtes Risiko ein!

 

Es ist gesetzlich vorgeschrieben (§35 StVO), dass in oben beschriebenen Fällen Sonder- bzw. Wegerechte in Anspruch genommen werden. Hier müssen Blaulichter und Tonsignal vom Fahrtbeginn bis zum Fahrtende eingeschaltet sein. Denn das Blaulicht allein ist nur eine Warneinrichtung. Die Übertretung der StVO ist, sofern dabei keine Personen gefährdet werden, nur genehmigt bei gleichzeitigem Betrieb von Blaulicht UND Tonsignal.

Die frühzeitige Ankündigung eines Einsatzfahrzeugs soll jedem die Möglichkeit geben, rechtzeitig zu reagieren und so gefährliche Fahrmanöver oder gar Unfälle zu vermeiden. Das gilt im Berufsverkehr ebenso wie nachts, wenn scheinbar keiner unterwegs ist. Denn bedenken Sie, wenn man nur mit Blaulicht fährt, wird ein Fußgänger, der die Straße hinter einer Kurve überquert, nicht von dem schnell herannahenden Einsatzfahrzeug gewarnt.

 

Sie können sich bequem im Bett wieder umdrehen und weiterschlafen. Die Rettungskräfte bzw. Feuerwehrleute, die bis vor wenigen Minuten ebenfalls noch in ihren Betten lagen, haben dazu vielleicht in den nächsten Stunden keine Gelegenheit mehr – und müssen am nächsten Morgen genauso wieder zur Arbeit wie Sie.

Und: Wenn Sie einmal unsere professionelle Hilfe brauchen, sind Sie sicherlich für einen schnellen Einsatz dankbar. Wenn es um Ihr Hab und Gut oder sogar um Ihr Leben oder das Ihrer eigenen Familie geht, wäre es Ihnen auch ziemlich egal, ob jemand anderes vielleicht durch die anrückenden Einsatzfahrzeuge von Rettungsdienst, Polizei oder Feuerwehr geweckt wird…

Die Freiwillige Feuerwehr Forst besteht komplett aus ehrenamtlichen Einsatzkräften! Wir sind 24 Stunden, 7 Tage die Woche und 365 Tage im Jahr bereit, binnen weniger Minuten in unserer Freizeit alles Stehen und Liegen zu lassen, um Ihnen im Ernstfall das LEBEN zu RETTEN!

 

Wie soll ich mich als Verkehrsteilnehmer verhalten?

Viele Verkehrsteilnehmer sind verunsichert und verhalten sich falsch, wenn im Rückspiegel plötzlich Blaulichter auftauchen und das Martinshorn dröhnt. Die häufigste Fehlreaktion: Das unvermittelte Abbremsen mitten auf der Fahrbahn. Damit riskieren Sie nicht nur einen Auffahrunfall mit anderen Fahrzeugen, Sie erreichen eher das Gegenteil vom Gewünschten: Sie behindern das Einsatzfahrzeug. Ebenso falsch ist: Unüberlegt rechts ranfahren, womöglich in eine Seitenstraße. Denn woher wissen Sie, ob das Einsatzfahrzeug nicht genau hier abbiegen muss?

Besser folgen Sie folgenden Grundsätzen:

  • Stellen Sie fest, woher das Sondersignal kommt.
  • Versuchen Sie vorauszusehen, wohin das Einsatzfahrzeug fährt (Blinker).
  • Fahren Sie am besten rechts an den Fahrbahnrand und signalisieren Sie das mit gesetztem Blinker.
  • Überlegen Sie dabei, ob das Einsatzfahrzeug die Straße noch passieren kann (Gegenverkehr beachten!). – Sollte dies nicht möglich sein, fahren Sie mit normaler Geschwindigkeit weiter bis zur nächstmöglichen Ausweichstelle.
  • An einer roten Ampel dürfen Sie einem Einsatzfahrzeug auch Platz machen, indem Sie vorsichtig in die Kreuzung einfahren. In diesem Fall begehen Sie keinen Verkehrsverstoß.
  • Bilden Sie immer eine Rettungsgasse, sobald der Verkehr stockt und nicht erst wenn das Einsatzfahrzeug hinter ihnen steht.

 

WIR machen das nicht zum Spaß, sondern um IHNEN im Notfall zu helfen!

- Freiwillige Feuerwehr Forst -